30-Sekunden-Regel

„Bei bestimmungsgemäßem Betrieb darf maximal 30 Sek. nach dem vollen Öffnen einer Entnahmestelle die Temperatur des Trinkwassers kalt 25 °C nicht übersteigen und die Temperatur des Trinkwassers warm muss mindestens 55 °C erreichen.“

DIN 1988-200, 3.8 Betriebstemperatur

Da Kalt- und Warmwasserleitungen häufig mit Zirkulations- und Heizungsleitungen in Installationsschächten verlegt werden, gleichen sich die Wassertemperaturen während der Stillstandszeiten recht schnell an. Die Überprüfung dieser Regel erfolgt im Fall einer Begutachtung auf der Grundlage von Temperatur-Zapfprofilen an den jeweiligen Entnahmearmaturen. Sie ist bei aktuellen juristischen Auseinandersetzungen zur Verkeimung, insbesondere von Trinkwasserinstallationen kalt, von großer Bedeutung.

Werden die vorgenannten Regeln eingehalten, kann die Trinkwasserinstallation höchstwahrscheinlich den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechend betrieben werden. Ist dies nicht der Fall kann von einem Planungs-/Ausführungsfehler ausgegangen werden.

Anmerkung: In Trinkwasserinstallationen kalt ist es daher zwingend erforderlich, die Einhaltung dieser Regel bereits während der Planung zu überprüfen.

In Trinkwasserinstallationen warm ist dies nicht nötig. Hier wird bei einer Berechnung mit Dendrit STUDIO standardmäßig die 3-Liter-Regel überprüft, die eine strengere Anforderung darstellt. Wird die 3-Liter-Regel eingehalten, wird automatisch auch die 30-Sekunden-Regel erfüllt.

Abbildung: Temperatur-Zapfprofil an einer Entnahmearmatur für Trinkwasser kalt